ÖRTLICHE BAUAUFSICHT

  • Überwachung der Ausführung der technischen Anlagen auf Übereinstimmung mit den behördlichen Bewilligungen, den freigegebenen Montageplänen der ausführenden Unternehmen, der Ausschreibung bzw. dem Zuschlag, beauftragter Alternativen und Abänderungen, beauftragter Nachtrags- bzw. Zusatzangebote sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Berichtswesen (Plan Radar) der vor Ort Kontrollen